Sport

Rechtliches zum Schulsport


Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,

 

hier ein paar wichtige Hinweise zur gesetzlichen Regelung im Schulsport: 

Grundlage ist § 6 der Thüringer Schulordnung: 

§ 6 Befreiung

(1) Der Schulleiter kann in begründeten Fällen vom Unterricht in einzelnen Fächern, in der Regel zeitlich begrenzt, befreien. Die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses kann verlangt werden. Die Befreiung kann mit der Auflage verbunden werden, an anderem Unterricht teilzunehmen.
(2) Über die Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden oder Schulveranstaltungen wegen körperlicher Beeinträchtigung entscheidet der zuständige Lehrer. Bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ist die Befreiung zu gewähren.

 

Das bedeutet für unseren Sportunterricht: sollte Ihr Kind eine körperliche Beeinträchtigung haben, dann ist es ausreichend, wenn uns Ihr Kind die Beeinträchtigung mitteilt. Bei einer vorliegenden Beeinträchtigung werden wir Ihr Kind vom aktiven Sportunterricht befreien. 

Bei einer längeren Erkrankung benötigen wir auch weiterhin ein ärztliches Attest. 

Quelle: Thüringer Schulordnung

 

Uhren, Ringe und Schmuk im Sportunterricht: 

Grundlage für die Festlegung eines unfallfreien Sportuntrricht bildet die VV Sicherheit im Schulsport vom 13.06.2017 

Erster Teil - Grundsätze für die Sicherheit im Schulsport

5. Lehrkräfte und Schüler haben während des Sportunterrichts sportgerechte Kleidung zu tragen. Um Verletzungen vorzubeugen, sind Uhren und Schmuckgegenstände, einschließlich Ohrstecker, Piercing, während des Sportunterrichts nach Vorgabe der jeweiligen Fachschaft abzulegen, soweit von ihnen Gefahren für den Schüler selbst oder andere Schüler ausgehen können. Lange Haare bzw. Haare, die das Sichtfeld einschränken, sind zu fixieren. Im Weigerungsfall entscheidet die Sportlehrkraft über die Teilnahme des Schülers an der jeweiligen Übung. Bei unfallbedingten Verletzungen, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, kann die Unfallkasse Thüringen im Einzelfall den Unfallverursacher in Regress nehmen.

Die Fachschaft Sport der Brückenschule Aschara hat festgelegt, dass Uhren, Ringe und Schmuck (dazu gehören auch Freundschaftsbändchen) vor Beginn jeder Sportstunde abzulegen sind. Sollte Ihr Kind dies verweigern, dann ist eine Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich. Der verpasste Unterrichtsstoff muss später nachgeholt werden. Findet eine Leistungskontrolle in der Stunde statt, dann wird die Leistung nicht erbracht und mit der Note 6 bewertet. 

Quelle:

VV Sicherheit im Schulsport

FAQ Sicherheit im Schulsport


Bewertung

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