Schuldokumente


    Hausordnung für die Brückenschule Aschara – Staatliche Gemeinschaftsschule (BASG)     


Die BASG steht für Wertevermittlung, Toleranz und Achtung im Umgang miteinander und der Verantwortung für den Nächsten.

Wir - Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Eltern und Erziehungsberechtigte - wollen unser Verhalten in der Schule danach ausrichten und erwarten das auch voneinander.

 

Wir gehen freundlich, rücksichtsvoll und hilfsbereit miteinander um. Wir streben nach einer Schulgemeinschaft, in der alle Beteiligten vertrauensvoll zusammenarbeiten und bei Konflikten aufeinander zu gehen, um miteinander im offenen Gespräch eine Lösung zu suchen.

 

Zu unserem Selbstverständnis gehört, dass wir allen am Schulleben Beteiligten Schutz vor Rassismus, Gewalt und Ausgrenzung bieten. An unserer Schule ist es untersagt, menschenverachtende Meinung in jeglicher Form zu äußern und zu verbreiten.

 

Wir fühlen uns alle verantwortlich für die Einhaltung dieser Hausordnung und tragen durch unser Verhalten auch außerhalb der Schule zum guten Ruf unserer Schule bei.

 

Öffnungszeiten Sekretariat

Montag – Donnerstag 06:30 Uhr – 14:00 Uhr

Freitag 06:30 bis 13:00 Uhr

 

I. Vor Unterrichtsbeginn

 

1.        Einlass der Schüler erfolgt ab 07:00 Uhr. Der Unterricht beginnt um 07:25 Uhr.

2.        Der Hort startet um 06:45 Uhr.             

3.        Klassenräume dürfen erst nach Erlaubnis durch die unterrichtenden Lehrkräfte betreten werden.

 

 

II. Unterrichtszeit

 

1.        Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer tragen gemeinsam zu einem guten und angenehmen Lern- und Arbeitsklima bei. Dazu gehört, dass alle

·           den Unterricht pünktlich beginnen und beenden,

·           dafür sorgen, dass nach Unterrichtsbeginn im Haus und auf den Fluren Ruhe herrscht,

·           sorgfältig vorbereitet sind und sich gegenseitig helfen,

·           aufmerksam und aktiv den Unterricht gestalten.

2.        Der Unterricht wird durch die jeweilige Lehrkraft eröffnet und durch diese auch wieder geschlossen. Die unterrichtende Lehrkraft hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Unterrichtsschluss (nach jeder Stunde) Ordnung im Raum herrscht.

3.        Das Fehlen einer Lehrerkraft wird 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn durch den Klassensprecher im Sekretariat angezeigt.

4.        Das Betreten und der Aufenthalt in der Turnhalle sind nur in Anwesenheit einer Lehrkraft gestattet.

5.        Bei Alarm verlassen alle Klassen entsprechend der Alarmordnung das Schulgebäude.

6.        Nach Unterrichtsschluss ist der nächst mögliche Bus zu nehmen bzw. die Heimreise anzutreten.

 

 

III. Pausenordnung und Freistundenregelung

 

1.        In den Kurzpausen bleiben die Schüler im Schulhaus.

2.        In der Frühstückspause verlassen alle Schüler der Sekundarstufe umgehend das Schulgebäude und suchen den Schulhof auf. Die SuS der Primarstufe verlassen in der Frühstückspause nicht zwingend das Gebäude. 

3.        Bei Regenwetter kann signalisiert werden, dass die Schüler wieder in die Klassenräume gehen. Die Lehrkraft der folgenden Stunde übernimmt dann die Aufsicht.

4.        Um Unfälle zu vermeiden, haben sich Schüler im Gebäude und auf den Höfen angemessen zu bewegen.

5.        Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler das Schulgelände nicht verlassen oder nur mit Sondergenehmigung in Notfällen.

6.        Während der Pausen wird die Obhutspflicht der Schule durch aufsichtsführende Lehrkräfte gewährleistet. Die Aufsicht erfolgt nach dem Aufsichtsplan, der im Lehrerzimmer aushängt.



IV. Fehlen im Unterricht, Abholung eines Schülers

 

1.        Fehlt ein Schüler wegen Erkrankung, ist die Schule morgens bis 07:15 Uhr zu informieren. Spätestens nach Wiedererscheinen hat der Schüler dem Klassenleiter eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Ab dem 10. Krankheitstag gilt Attestpflicht vom Arzt. Sollte ihr Kind nicht entschuldigt werden, müssen wir davon ausgehen, dass dem Kind etwas zugestoßen ist, weswegen die Polizei informiert wird.

2.        Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit müssen die Erziehungsberechtigten ihr Kind von der Schule abholen - dies gilt bis einschließlich Klasse 6. Schüler höherer Klassenstufen melden sich im Sekretariat. Die Eltern werden verständigt und nach schriftlicher und/oder mündlicher Ermächtigung durch die Eltern, darf der Schüler auch alleine nach Hause gehen. Sonderfälle werden nach Rücksprache mit dem Schulleiter entschieden und können abweichen.

3.        Bei begründeten Freistellungen vom Unterricht (stunden- oder tageweise) muss vorher durch die Erziehungsberechtigten schriftlich um Freistellung gebeten werden. Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Kinder nicht eigenständig freistellen.

4.        Fällt ein Schüler durch die Abschlussprüfung, sind die Eltern, Erziehungsberechtigten zu informieren, die ihr Kind abholen.

                                                                         

 

V. Regeln des Zusammenlebens

 

1.        Das Befahren der Schulhöfe mit Kraftfahrzeugen ist während der Kernschulzeit (07:00 – 16:00 Uhr) nicht erlaubt, über Sondergenehmigungen entscheidet der Schulleiter.

2.        Fahrräder dürfen nur an den dafür vorgesehenen Standplätzen innerhalb des Schulgeländes abgestellt werden. Ein Versicherungsschutz wegen Diebstahls oder Zerstörung besteht seitens des Trägers nicht.

3.        Handys und ähnliche Geräte dürfen während des Schultages nur besonnen benutzt werden, sind auszuschalten und in der Tasche zu verwahren, wenn der Hinweis ergeht. In der Primarstufe ist die Nutzung während des Schultages untersagt. Wird gegen diese Regelung verstoßen, so greifen folgende Maßnahmen: 1.) Verwarnung 2.) Einzug durch die Lehrkraft und Abholdung im Sekretariat (Dokument dazu) 3.) Einzug des Handys durch die Lehrkraft. Dieses ist dann von einem Erziehungsberechtigten zu einem zu vereinbarenden Termin abzuholen. Punkt 3 greift dann stets erneut.

4.        Wertgegenstände, größere Geldbeträge sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Für den Sportunterricht gelten die Belehrungen der Sportlehrkräfte. Bei Verlust privater Gegenstände tritt die Versicherung des Trägers der Schule nicht ein.

5.        Fotos, Tonaufnahmen und Videos etc. von Lehrkräften und Mitschülern dürfen nur nach geltenden Datenschutzrichtlinien sowie auf Anfrage angefertigt werden.

6.        Das Werfen mit Schneebällen ist verboten. Rutschbahnen dürfen nur mit der Erlaubnis und der Platzzuweisung der Lehrkräfte und Erzieher angelegt werden.

 

 

VI. Ordnung und Gebäudesicherheit


1.        Das äußere Erscheinungsbild ist die Visitenkarte unserer Schule. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen gemeinsam dafür, dass das Gebäude sowie der Schulhof und die Einrichtungsgegenstände der Schule geschont und gepflegt werden und die Sicherheit nicht gefährdet wird. Deshalb achten alle darauf, dass

·          Müll in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt wird (Mülltrennung ist zu beachten) und Außengelände, Flure, Treppen und Toiletten von Unrat reingehalten werden,

·          aufgefundene Gegenstände, die nicht in den Müll gehören, an eine Lehrerin oder einen Lehrer, an den Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben werden,

·          Klassenräume und Toiletten so verlassen werden, wie man sie selbst vorfinden möchte,

·          das Eigentum der Schule nicht durch Beschmieren oder Zerkratzen von Möbeln oder Wänden  oder auf andere Weise mutwillig beschädigt wird,

·          die Beschädigung einer Einrichtung umgehend dem Hausmeister gemeldet wird,

·          die Brandschutz- und sonstige Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.

2.        Die Toilettenanlagen sind keine Aufenthaltsräume; sie sind nur zu dem für sie bestimmten Zweck aufzusuchen. Die Toilettenanlagen sind stets sauber und ordentlich zu verlassen. Ansonsten können Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.

3.        Die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sind verpflichtet, beim Verlassen der Räume und der Schule darauf zu achten, dass

·          alle Fenster geschlossen und die Lichter ausgelöscht sind,

·          die Klassentür geschlossen ist.

 Die Endverantwortung liegt dann beim Hausmeister, der im Rundgang auf die genannten Punkte achtet.

4.        Der Umgang mit offenem Feuer ist im gesamten Bereich der Schule verboten.

5.        Wer einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Kosten für die Beseitigung des Schadens zu tragen.

6.        Schul- und Sporttaschen werden an den dafür vorgesehenen Abstellplätzen ordentlich in Hinblick auf die Unfallvermeidung abgestellt.

 


VII. Verhalten bei Unfällen, Feuer und Katastrophen

 

1.           Bei Unfällen in der Schule wird umgehend die zuständige Lehrerin oder der zuständige Lehrer informiert. In der Zwischenzeit leisten sich die Schülerinnen und Schüler und die weiteren Anwesenden untereinander so gut wie möglich Hilfe.

2.           Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf dem Weg zur Schule und während ihres Aufenthaltes in der Schule unfallversichert. Jeder Unfall im Bereich der Schule oder auf dem Schulweg ist umgehend im Sekretariat zu melden, damit der Versicherungsschutz greifen kann.

3.           Die Alarmordnung und der Fluchtwegeplan sind auf jeder Etage der Schule gut sichtbar ausgehängt. Bei Feuer- oder Katastrophenalarm verlassen alle das Gebäude auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen und begeben sich zu den vorgegebenen Sammelstellen.

 

 

VIII. Gesundheits- und Umweltschutz

 

1.           Unsere Schule ist eine rauchfreie Schule. Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten.

2.           Den Belehrungen und Anweisungen der Lehrkräfte ist stets Folge zu leisten.

3.           Der Besitz, der Konsum und die Weitergabe von alkoholischen Getränken, Rauschmitteln, bzw. allen legalen und illegalen Drogen sowie von Energydrinks sind im gesamten Bereich der Schule verboten. Beim Fund illegaler Drogen wird die Polizei informiert. Zigaretten und Alkohol werden eingezogen und müssen von den Eltern nach einem Gespräch abgeholt werden. Im Wiederholungsfall erfolgen eine behördliche Meldung sowie angemessene Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen.

4.           Gewalt hat an unserer Schule keinen Platz. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gehen partnerschaftlich und gewaltfrei miteinander um. Das Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen, wie zum Beispiel Messer, Sprühdosen und Feuerwerkskörper, ist im Bereich der Schule verboten.

5.      Bei Bedrohung Schulpersonals durch Schülerinnen und Schüler sowie bei gewalttätigen Handlungen in der Schule gegen Schülerinnen und Schüler sowie gegen das Schulpersonal, können die jeweiligen Personen, von denen diese Bedrohung oder eine gewalttätige Handlung ausgeht, umgehend vom Unterricht ausgeschlossen und von der Schulleitung bis auf Widerruf suspendiert werden.

6.           Die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Verbote gelten auch bei Schulveranstaltungen, die nicht im Bereich der Schule stattfinden.

7.           Nach dem Toilettengang sind grundsätzlich die Hände zu waschen.

 

Wir achten in unserer Schule auf den Schutz der Umwelt und den sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Dazu gehört, dass

·          in der Heizperiode die Fenster zum Lüften weit geöffnet und alsbald wieder geschlossen werden (Ausnahme Pandemien oder besondere Situationen),

·          das elektrische Licht nur eingeschaltet wird, wenn es gebraucht wird,

·          sparsam mit Papier umgegangen wird.

 

 

IX. Wahrnehmung des Hausrechts, Verstöße gegen die Hausordnung

 

1.           Das Hausrecht wird im Auftrag des Schulträgers von der Schulleitung wahrgenommen.

2.           Schülerinnen und Schüler, Lehrinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten gegenseitig darauf, dass diese Hausordnung eingehalten wird.

3.           Verstöße seitens der Schülerinnen und Schülern gegen diese Hausordnung können zum Ausschluss vom Unterricht, zu anderen pädagogischen Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen im Sinne des Schulgesetzes führen. Fahrlässig oder mutwillig beschädigte Sachen müssen ersetzt werden. Erzieherische Maßnahmen können daraufhin in Absprache mit der Klassenleitung erfolgen.

4.           Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung sowie Sachbeschädigungen etc. können mit dem Ableisten von Sozialstunden innerhalb der Schule als erzieherische Maßnahme verbunden sein. Die Eltern sind darüber in Absprache mindestens 2 Tage vorher durch die Klassenleitung in Kenntnis zu setzen.

5.           Verstöße von Lehrinnen und Lehrern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegen diese Hausordnung können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

 

 

X. Schlussbestimmungen

 

1.             Die Alarmordnung und der Fluchtwegeplan sind Bestandteil dieser Hausordnung.

2.             Für die Benutzung und das Verhalten in Fachkabinetten und Turnhallen sind neben dieser Hausordnung die in diesen Räumen  ausgehändigten besonderen Benutzungsordnungen und die Anweisungen der Lehrkräfte zu beachten.

 

 

 

 

 

 

Diese Hausordnung wurde am 24.01.2021 von der Schulkonferenz mit eingepflegten Veränderungsvorschlägen einstimmig angenommen. Diese Hausordnung wurde am 04.10.2021 mit eingepflegten Veränderungen von der Lehrerkonferenz einstimmig angenommen und abschließend bestätigt. Sie damit ab dem 04.10.2021 gültig.

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